Onlinebuchung liegt im Trend. Das ergab eine Studie des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Das Münchner unternehmen Ulysses-Web-Tourismus forschte nach den Gründen.
Das aufgeregte Blättern im Reisekatalog war gestern, inzwischen sind Bildschirm und Tastatur für die Deutschen bei der Reisevorbereitung fast so wichtig wie die richtige Sonnencreme. Denn immer mehr Bundesbürger organisieren und buchen ihre Reisen online, wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) mitteilt. Anfang 2007.
Warum das Internet-Reisebüro immer beliebter wird, untersucht die Münchner ,Ulysses-Web-Tourismus' jährlich im Rahmen einer Studie. Die wichtigsten Gründe: Keine Geschäftszeiten, keine Reisebüro-Servicepauschale, dafür ein gewisser Spieltrieb beim Suchen nach der Traumreise', erklärt Geschäftsführer Rainer Donner.
Doch gerade bei zeitnahen Vorhaben wird letztendlich immer seltener das klassische Reisebüro zu Rate gezogen. Denn Leute von heute planen und buchen ihren Urlaub ganz unkompliziert wie auch schnell im Internet. Unternehmen wie Expedia und Thomas Cook haben diesen Trend bereits vor Jahren aufgegriffen und mit Baukastensystemen wie “Click & Mix” oder “Mix & Travel” darauf reagiert. Somit kann man seine Ferien ganz bequem per Mausklick selbst gestalten. Flug, Hotel sowie Mietwagen sind einzeln wählbar und sollten doch mal Fragen aufkommen, wird man von geschulten Verkehrskaufleuten am Telefon beraten.
Weiterhin kann man auf einschlägigen Internetseiten die Erfahrungsberichte früherer Hotelgäste, Kommentare sowohl auch Tipps von Touristen und für Touristen nachlesen. Und die Verbraucherzentrale NRW hat der Urlaubsplanung im World Wide Web sogar eine ganze Broschüre gewidmet, die man kostenlos unter vz-nrw.de downloaden kann. Dennoch gibt es bei der Online-Buchung einiges zu beachten: Reserviert man eine Reise über ein Online-Reisebüro mit Sitz im Ausland, dann unterliegt der Vertrag auch dem Recht des Landes und das vierzehntägige Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz gilt für Reisebuchungen über das Internet nicht. Für etwaige Reklamationen empfiehlt es sich, die relevanten Reiseinformationen sofort nach der Buchung auszudrucken.
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