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Heidelberg: Groكe Enttنuschung über Welterbeliste Ablehnung
10/07/2007

 

Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat auf seiner 31. Sitzung in Christchurch, Neuseeland, den Antrag, Heidelberg auf die Liste des Weltkulturerbes aufzunehmen, an Deutschland zurückverwiesen (Deferral). Heidelberg müsste demnach einen vollständig neuen Antrag schreiben und würde wohl erst in einigen Jahren – auf jeden Fall nach Berlin 2008 und Schwetzingen 2009 – erneut zur Entscheidung stehen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer erneuten Bewerbung träfe die Kultusministerkonferenz.Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner zeigte sich enttäuscht über die Ablehnung des Antrags. „Angesichts der weltweiten Berühmtheit Heidelbergs als Stadt der Romantik, der Einmaligkeit einer weitgehend erhaltenen barocken Altstadt auf mittelalterlichem Grundriss und der von Künstlern seit Jahrhunderten gepriesenen Schönheit des Ensembles von Altstadt, Schloss und Neckar können wir die Entscheidung des Welterbe-Komitees nicht nachvollziehen. Heidelberg gehört zum kulturellen Erbe der Menschheit – auch wenn wir jetzt (noch) nicht auf der Liste stehen. Wir werden in Kürze mit dem Gemeinderat und dem Land Baden-Württemberg über das weitere Vorgehen beraten.“Zur Vorgeschichte des AntragsIm Jahr 1996 traf der Heidelberger Gemeinderat die Grundsatzentscheidung, sich um die Aufnahme Heidelbergs in die Welterbeliste zu bewerben. 1997 wurde eine Satzung zum Schutz des Gebietet „Alt-Heidelberg“ verabschiedet, ein Jahr später nahm die Kultusministerkonferenz Heidelberg in die vorläufige deutsche Liste für die Anmeldung als UNESCO-Weltkulturerbe auf. 2003 beschloss der Gemeinderat, dem Antrag auf Anerkennung als Welterbe durch die UNESCO die Heidelberger Altstadt in ihren historischen Grenzen zugrunde zu legen. Diese Grenzen orientieren sich an den historisch und archäologisch für die Zeit von 1392 bis ins 19. Jahrhundert belegbaren Stadtgrenzen. Danach erstreckt sich das Areal von Ost nach West vom Karlstor bis zur Sofienstraße, im Norden bildet der Neckar einschließlich der Alten Brücke eine natürliche Grenze, im Süden die Linie Friedrich-Ebert-Anlage – Klingentor – Südrand des Schlossgartens. Das nominierte Gebiet ist von einer sogenannten Pufferzone, einem Gebiet eingeschränkter Nutzung, umschlossen.Am 14. Januar 2004 fand im Heidelberger Rathaus die offizielle Unterzeichnung des Nominierungsantrags zur Eintragung des Gebietes „Heidelberger Schloss und Altstadt“ statt. Im Jahre 2005 lag der Heidelberger Antrag dem Welterbe-Komitee erstmalig zur Entscheidung vor, wurde aber auf Empfehlung von ICOMOS zurückgestellt. Weitere Informationen: http://www.heidelberg.de
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