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Hessisches Verwaltungsgericht erlaubt rituelles Schlachten
15/05/2007

 

Islamischer Metzger dürfen Schنchten, dass hat der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel jetzt offiziell bestنtigt. Am letzten Freitag wurde ein Urteil verِffentlicht, in dem einen muslimischer Metzger aus Aكlar Recht gegeben wurde.

 

Der Klنger hatte zuvor eine Genehmigung erhalten, die die lokalen ؤmter als Ausnahmegenehmigungen deklarieren und nachtrنglich einschrنnken wollten. Dem wurde nicht stattgegeben. In ـbereinstimmung mit dem aktuellen Urteilsspruch vom Freitag muss der Staat obligatorischen Glaubensregeln der Muslime berücksichtigen und habe sich einer Bewertung von Glaubenserkenntnissen zu enthalten. Der 11. Senat bestنtigte damit einen Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtes Gieكen. Eine Anfechtung dieses Urteils ist nicht mehr mِglich.

Das Schنchten oder Shechita ist das rituelle Schlachten von Tieren im Islam. Bezweckt wird das mِglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut verboten ist. Das Tier wird dabei mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen groكen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die groكen Blutgefنكe sowie Luft- und Speiserِhre durchtrennt werden, getِtet. Tierschützer halten das Schنchten für Tierquنlerei. Eine Brandstiftung auf dem Grundstück des Metzgers hatte für eine Eskalation des Streits gesorgt.

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