Broschüre informiert über den seit 1. November gültigen neuen Reisepass mit lelektronisch gespeichertem Fingerabdruck.
Seit 1. November müssen Urlauber und Geschäftsreisende, die einen neuen Reisepass beantragen, ihre Fingerabdrücke auf einem Datenchip speichern lassen. Bei Grenzkontrollen können die biometrischen Daten auf dem Chip mit einem speziellen Scanner ausgelesen und mit den Fingerabdrücken des Reisenden verglichen werden. Wer sich über den neuen "E-Pass" informieren will, dem kann eine Broschüre des Innenministeriums weiterhelfen. Sie informiert z. B. darüber, wer Fingerabdrücke nehmen lassen muss, was sich bei der Grenzkontrolle ändert und was bei einer verletzten Hand oder einem defekten Datenchip geschieht.
E-Pass-Broschüre zum kostenlosen Download unter http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2007/ePass__wissenswertes__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ePass_wissenswertes_de.pdf
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