Islamischer Metzger dürfen SchÙ†chten, dass hat der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel jetzt offiziell bestÙ†tigt. Am letzten Freitag wurde ein Urteil verÙffentlicht, in dem einen muslimischer Metzger aus AÙƒlar Recht gegeben wurde.
Der KlÙ†ger hatte zuvor eine Genehmigung erhalten, die die lokalen ؤmter als Ausnahmegenehmigungen deklarieren und nachtrÙ†glich einschrÙ†nken wollten. Dem wurde nicht stattgegeben. In Ù€bereinstimmung mit dem aktuellen Urteilsspruch vom Freitag muss der Staat obligatorischen Glaubensregeln der Muslime berücksichtigen und habe sich einer Bewertung von Glaubenserkenntnissen zu enthalten. Der 11. Senat bestÙ†tigte damit einen Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtes GieÙƒen. Eine Anfechtung dieses Urteils ist nicht mehr mÙglich.
Das SchÙ†chten oder Shechita ist das rituelle Schlachten von Tieren im Islam. Bezweckt wird das mÙglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut verboten ist. Das Tier wird dabei mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen groÙƒen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die groÙƒen Blutgefنكe sowie Luft- und SpeiserÙhre durchtrennt werden, getÙtet. Tierschützer halten das SchÙ†chten für TierquÙ†lerei. Eine Brandstiftung auf dem Grundstück des Metzgers hatte für eine Eskalation des Streits gesorgt. |