Trotz der lückenhaften Gesetzesgrundlage wurde bisher - vor allem im Bewusstsein um die tourismusfördernde Bedeutung des UNESCO-Titels - eine Verletzung der Welterbekonvention stets zu vermeiden versucht. So gelang die Abwendung von Gefährdungen dank lokaler bzw. regionaler Anstrengungen bei der Wartburg und dank rechtzeitiger Abstimmung mit der UNESCO auch in Stralsund, wo wenige 100 Meter von der historischen Altstadt entfernt in den Jahren 2004-2007 mit der Rügenbrücke eine der größten deutschen Straßenbrücken entstand - aus ästhetischen Gründen nicht als preiswerte Balkenbrücke, sondern als teurere Schrägseilbrücke.
Lediglich in Köln und Dresden kam es zum offenen Konflikt zwischen den lokal Zuständigen und der Weltorganisation. Während die örtliche Politik in Köln unter dem Druck der UNESCO zwischenzeitlich einlenkte und der Konflikt beigelegt wurde, ist der Dresdner Fall weiterhin ungelöst.
Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Fall werden Lösungswege dafür gesucht, die weitere Gestaltung einer „sich entwickelnden Kulturlandschaft" so zu lenken, dass ihr Denkmalwert nicht gemindert wird. So wird auch der zwischen St. Goar und St. Goarshausen angedachte Brückenbau im Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal kritisch hinterfragt.
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