Dresden- Nachdem die Richter den Brückenbau zunächst gestoppt hatten rücken nun doch die Bagger an. Gegen den Baustopp hatte das Land Sachsen Beschwerde eingelegt. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob den vom Verwaltungsgericht Dresden im Sommer verhängten Baustopp auf. In zweiter Instanz wurde entschieden, dass die umstrittene Waldschlößchenbrücke nun doch gebaut werden darf. Und schon einen Tag danach rückten die Bagger an. Nach der Eilentscheidung wurde unverzüglich mit dem Bau der Brücke begonnen.
Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, sie hat aber keine aufschiebende Wirkung. Nicht nur Umweltschützer, sondern auch die gesamte Tourismusindustrie und nicht zuletzt das nationale Unesco Komitee sind entsetzt. verantwortlichen sind entsetzt. Nachdem die Unesco der Stadt Dresden bereits eine „Galgenfrist“ gesetzt hatte, wird die Aberkennung des Welterbetitels immer wahrscheinlicher. Es gilt aber als wenig wahrscheinlich, dass der Unesco dies ausreicht. Das Welterbekomitee hält die bislang geplante Waldschlößchenbrücke für einen nicht wieder gutzumachenden Eingriff in eine einmalige Kulturlandschaft und hatte von Deutschland Alternativentwürfe gefordert. Die Frist dafür ist bereits verstrichen.
Dresden hatte den Welterbetitel erst 2004 erhalten und steht derzeit auf der Roten Liste der gefährdeten Stätten. Ein Novum, denn in der Geschichte der UNESCO ist erst einmal ein Weltkulturerbe aberkannt worden. Weltkulturerbe ist nicht die Stadt Dresden, sondern zwanzig Kilometer des Elbufers: Zwischen den Schlössern Pillnitz und Übigau als Eckpunkte liegt die Hochblüte der Baukunst aus 3 Jahrhunderte: die Altstadtsilhouette von Dresden. Trotz der Zerstörungen in vielen Kriegen und dem Bombeninferno des Zweiten Weltkriegs hat sie ihren unverwechselbaren Charakter behauptet. Nach Ansicht der UNESCO wäre die Altstadtsilhouette durch den Bau der Brücke zerstört. Mit ungeahnten Folgen für den Tourismus.
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