Alle die einen neuen Reisepass beantragen, müssen die Abdrücke der beiden Zeigefinger bei ihren Passämtern elektronisch hinterlegen. Am 23. Mai 2007 hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition ein neues Passgesetz verabschiedet, wonach ab 1. November 2007 in den neuen Reisepässen zusätzlich die Daten von zwei Fingern in den Chips gespeichert werden.
Eine dauerhafte Vorhaltung der Fingerbilder in Kopie bei den Einwohnemeldeämtern ist - anders als zuvor von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen - nicht Inhalt des Gesetzes. Ein ePass wird für Erwachsene und für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt.
Bei der Passantragstellung werden folgende persönliche Daten erhoben: Vornamen und Familienname, Geburtsort und -datum, Wohnort, Geschlecht, Körperhöhe, Augenfarbe, Passfoto, Unterschriftenprobe. Ab November 2007 werden in Deutschland zusätzlich zwei Fingerabdrücke (flach, nicht gerollt) erfasst und deren Verformelung gespeichert. Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres müssen bei der Beantragung eines ePasses keine Fingerabdrücke abgeben. Die Fingerabdrücke werden wie das Bild auf einem Chip gespeichert, der im Passdeckel untergebracht ist. Ein frontal aufgenommenes digitales Foto mit neutralem Gesichtsausdruck ist seit dem 1. November 2005 vorgeschrieben. Von dem ePass der ersten Generation wurden bereits 4,3 Millionen ausgegeben.
|