In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben bereits über 3 Millionen auslنndische Touristen Peking besucht. Sieben neue Bestimmungen im Denkmalschutzgesetz sollen die Gefنhrdung der Groكen Mauer eindنmmen.
In den ersten zehn Monaten des Jahres sind bereits 3,26 Millionen Touristen aus dem Ausland nach Beijing gereist. Die meisten Besucher kommen mit 13,1 Prozent aus den USA. Japan und Südkorea belegen den zweiten und dritten Rang. Die Zahl der Touristen aus Afrika stieg in diesem Jahr am schnellsten an. Einen Grund hierfür sieht das Beijinger Tourismusamt im China-Afrika-Kooperationsforum, das Anfang November in Beijing stattfand.
Denkmalschutz ausgeweitet
Den eigenen Namen an der GroÙƒen Mauer in Stein zu ritzen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern jetzt auch strafbar und kann empfindlich teuer werden. Ab 1. Dezember 2006 treten sieben neue Bestimmungen in Bezug auf die GroÙƒe Mauer innerhalb des chinesischen Denkmalschutzgesetz in Kraft.
Die sieben Bestimmungen betreffen: Das Entfernen von Erde, Ziegelsteinen und anderen Steinen aus der Mauer; das Pflanzen von Getreide auf der Mauer; das Schreiben oder Ritzen von Inschriften; die Installation von Objekten, die nicht im Zusammenhang mit dem Schutz der GroÙƒen Mauer stehen; das Fahren auf der Mauer; die Ausstellung von GegenstÙ†nden, die die Mauer beschÙ†digen kÙnnten sowie die Organisation von AktivitÙ†ten in gesperrten Abschnitten der Mauer.
Personen die die Mauer beschriften oder Graffitis an sie sprühen müssen mit einer Strafe von 200 bis 500 Yuan (20 bis 50 Euro) rechnen. Für andere VerstÙÙƒe gegen die neuen Bestimmungen kÙnnen für Einzelpersonen Strafen von bis zu 50.000 Yuan (5000 Euro) und für Organisationen Strafen von bis zu 500.000 Yuan (50.000 Euro) verhÙ†ngt werden. Werden die TouristenstrÙme an der GroÙƒen Mauer zu groÙƒ, kÙnnten sie über den Verkauf der Eintrittskarten reguliert werden.
Weiterführende Informationen unter:
http://www.china.org.cn/german/index.htm |