Umweltzonen belasten
Tourismuswirtschaft / Busbranche prognostiziert Rückgang der Besucher und
fordert weiterhin eine Herausnahme aus der Kennzeichnungsverordnung
Mit der
ausgelaufenen Schonfrist zur Kennzeichnung
emissionsarmer
Fahrzeuge prognostiziert der Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmer
(bdo) eine Abnahme touristischer Besucher in
deutschen
Metropolen. Neben neuen bürokratischen Hemmnissen kommt es
ebenso zur
Benachteiligung des umweltfreundlichsten Verkehrsmittels
im
Wettbewerb. Damit verfehlt die Kennzeichnungsverordnung (KennzVO)
auch ihr
politisches Ziel. Umweltfreundlichkeit wird nicht honoriert,
sondern
torpediert. Die Busbranche fordert daher weiterhin den Bus
von der
Pflicht zur Kennzeichnung zu befreien.
Die seit
Januar in einigen Städten bereits umgesetzten Umweltzonen
verursachen
immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Die Ursache dafür
liegt in
der Umsetzung einer aus dem Jahr 1999 stammenden
klimapolitischen
EU-Richtlinie. "Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken
von
Feinstaub sind nicht zu unterschätzen. Aber mit dem beschlossenen
Maßnahmenkatalog
verschlimmern Bund, Länder und Kommunen das
Problem",
ist sich Präsident Wolfgang Steinbrück sicher. Die
amtlichen
Statistiken geben ihm Recht. Nach Angaben des
Umweltbundesamts
sind weniger als drei Prozent aller
verkehrsbedingten
Emissionen auf den Reise- oder Linienbus zurück zu
führen.
Dies gilt auch für ältere Reisebusse, die im Vergleich zu
konkurrierenden
Verkehrsmitteln niedrigere CO2-Emissionen sowie einen
geringeren
Energieverbrauch und nur sehr wenig Partikel-Emissionen
aufweisen.
Die nunmehr
bestehenden Einfahrverbote für ältere Reisebusse in
die
Umweltzonen haben deshalb verheerende Folgen. Das Nachrüsten mit
Partikelfiltern
ist technisch fast aussichtslos, nur für wenige
Fahrzeugtypen
geeignet und kostet durchschnittlich weit mehr als
10.000 EUR
pro Fahrzeug. "Auch wenn eine technische Nachrüstung
machbar
sein sollte, ist diese weder wirtschaftlich noch ökologisch
sinnvoll",
so Steinbrück. "Die Investitionskosten sind dem
Verbraucher
nicht vermittelbar, weder im Reisepreis, noch als
zusätzliche
Umweltzulage. Viele Busunternehmen werden Städte mit
Umweltzonen
deshalb zukünftig meiden." Immerhin sind nahezu 70
Prozent des
gesamten nationalen Fahrzeugbestandes davon betroffen.
Für eine
Stadt wie Berlin hat das fatale Auswirkungen. Fast 16
Millionen
Touristen übernachten jährlich in der Bundeshauptstadt.
Allein
davon kommen in die Stadt weit mehr als 3 Millionen mit dem
Reisebus -
das sind täglich mehr als 300 Reisebusse. Die negativen
Auswirkungen
für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den
Einzelhandel
sind noch nicht absehbar, sind aber nach einer ersten
Prognose
des bdo nicht unerheblich.
Auch die
nächste Stufe der KennzVO zeigt Absurditäten auf. Ab dem
Jahr 2010
sollen Reisebusse, welche die EURO-III-Norm erfüllen, nicht
mehr in
deutsche Innenstädte einfahren dürfen. Das sind Reisebusse,
die noch im
Jahr 2006 produziert und ausgeliefert wurden und einen
Anschaffungspreis
von bis zu 350.000 EUR haben. "Diese Busse wären
nach drei
Jahren Schrott. Das ist absurd und unverständlich. Ein
weiterer
Kommentar verbietet sich", so Steinbrück.
Damit
bleibt festzuhalten, dass die KennzVO einem unnötigen
politischen
Regulierungseifer geschuldet und bisher einzigartig in
Europa ist.
Weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt
profitieren
von der Einführung der Feinstaub-Plaketten beim Reisebus.
Die
Besucher von Großstädten steigen nun auf emissionsintensivere
Verkehrsmittel
um oder reisen gar nicht erst an. Deutschen
Busunternehmen
wird dabei die Geschäftsgrundlage gleich mehrfach
entzogen.
Weder wird die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsträgers
honoriert,
noch die Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern
hergestellt.
Die unzureichende Nachrüstungsmöglichkeit von
Partikelfiltern
bei gleichzeitig exorbitanten Anschaffungskosten
zeigt
einmal mehr die Unausgegorenheit der KennzVO.
Der
Spitzenverband der Branche appelliert daher weiterhin an die
deutsche
Politik, Vernunft walten zu lassen. Eine Ausnahmeregelung
des Busses
von der Kennzeichnungsverordnung ist verpflichtend. Nur so
können der
Tourismus gestärkt und die Umwelt entlastet werden.
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