In Rheinland Pfalz und dem Saarland
darf seit dem 15. Februar in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen, die
nicht größer als die Hauptflächen sein dürfen, und in Festzelten geraucht
werden.
Auch in
allen öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen und Krankenhäusern, ist das Rauchen
nicht mehr erlaubt sein. Damit darf in 14 der 16 Bundesländer nicht mehr
geraucht werden. Mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen folgen im Juli die
beiden letzten Bundesländer.
Geschichte
des Rauchverbots
Eine
freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA aus dem Jahr 2005 führte nicht
zu nennenswerten Verbesserungen des Nichtraucherschutzes. Daher wurden in den
Nichtraucherschutzgesetzen der Länder, die zumeist im Verlauf des Jahres 2007
verabschiedet wurden, Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige
Länder erlauben die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere
Ausnahmeregelungen, andere Länder führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen
ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft, einige
Bundesländer führten sie bereits 2007 ein und andere folgen im Verlauf des
Jahres 2008.
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