Laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Worms (Az.: 3 C 121/06) sind Reisebüros mit dem Verkauf eines Flugtickets nicht automatisch verpflichtet über geänderte Visumsbestimmungen oder eine generelle Visumspflicht zu informieren.
In einem konkreten Fall hatte ein Reisender Probleme bekommen, weil er kein Visum hatte. Er konnte keine Ansprüche auf Schadensersatz stellen, weil er nicht ausdrücklich nach den Einreisebestimmungen gefragt hat. Laut dem Gerichtsurteil darf er eine Auskunft erwarten, die auch korrekt sein muss, aber die Information ist keine Bringschuld des Anbieters.
http://www.reiserecht-aktuell.de/inhalt06_04.html
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